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Regierung von Oberbayern

Leiter:

Herr Dipl.-Ing. Heiß
 

Web-Redaktion:

Herr Dipl.-Ing. Gödecke


Technik:

Herr Kreusch
 

Postanschrift:

Regierung von Oberbayern
Gewerbeaufsichtsamt

80534 München

Copyright - Disclaimer bitte beachten - Hier klicken

Elektronische Kommunikation mit der Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Allgemein

Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z.B. Widersprüchen) unterschieden. Formgebundene Schreiben Schreiben, für die das Gesetz die Schriftform anordnet, wie z.B. Widersprüche oder formgebundene Anträge können Sie nicht duch E-Mail übermitteln. Dies ist bei der Regierung von Oberbayern derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Art. 3a BayVwVfG durch qualifizierte Signatur möglich.

Einfache formlose Schreiben

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt ist für den einfachen und formlosen Schriftverkehr möglich

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Für Anregungen und Empfehlungen senden Sie uns bitte eine E-Mail.